Gefördert werden neben Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien, im Regelfall mit 20% einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle. Diese sind neue Fenster, neue Wohnungstüren, Außenwanddämmung, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung und Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzes. Die Förderungen sind erhältlich, wenn die Maßnahmen ein Stück weit über die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) bereits für den Sanierungsfall vorgeschriebenen Standards hinausgehen. Für die Beantragung benötigen Sie die Bestätigung eines zugelassenen Energieberaters, das die Maßnahme(n) bei Ihnen zulässig und empfehlenswert ist (sind). Nach Fertigstellung muss der Sachverständige noch die ordnungsgemäße Durchführung bestätigen. Gerne übernehmen wir dies für Sie auch ohne vorherige formelle Beratung.
Der Förderantrag muss immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden!