Bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden bis zu 10.000 Euro pro Vorhaben bezuschusst. Für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten beträgt die diesbezügliche Höchstgrenze förderfähiger Kosten 4 000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt maximal 40.000 Euro pro Vorhaben.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden bis zu 10.000 Euro pro Vorhaben bezuschusst. Für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten beträgt die diesbezügliche Höchstgrenze förderfähiger Kosten 4 000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt maximal 40.000 Euro pro Vorhaben.
Der Förderantrag muss immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden!