Soll das Gebäude in einem Zug (innerhalb von 2 Jahren) komplett energetisch saniert werden, sind je nach letztlich erreichtem Standard deutlich höhere Zuschüsse bis zu 75.000 EUR je Wohneinheit möglich. Hierbei ist immer eine detaillierte Beratung sinnvoll, da das Gebäude hierzu energetisch durchgerechnet werden muss und sich die möglichen Förderstandards erst so darstellen lassen.
Als investive Maßnahmen werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden gefördert, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen.
Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Bestandsgebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Voraussetzung ist, dass der auf erneuerbaren Energien basierende Wärme- oder Kälteerzeuger bzw. das Wärme- oder Gebäudenetz als Bestandteil der geförderten Sanierung zur Effizienzhaus-EE-Klasse erstmals eingebaut bzw. erstmals angeschlossen wird und zuvor kein solcher Wärmeerzeuger im Gebäude vorhanden war. Auch bei einer schrittweisen Sanierung kann die EE-Klasse nur einmal erreicht werden.
Der Förderantrag muss immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden!